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KATT Int. GmbH

Neumarkt im T.T. 166

7461 Stadtschlaining

Tel.: +43 (0)3355/21041

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Bürozeiten

24 Stundenservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Für alle Transporte gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.

 

Preise

  • Alle angeführten Preise verstehen sich netto, zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer.

Zahlung

  • Zahlungsziel: sofort nach Rechnungserhalt.
  • Forderungen werden an die Intermarket Bank (wie auf der Rechnung angegeben) abgetreten.
  • Bei Überschreitung des Zahlungsziels wird eine Bearbeitungsgebühr von 24,00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) berechnet. Diese wird auch durch ein Inkassobüro und ggf. das Gericht weiter eingefordert.

Gewährleistung

  • Transportversicherung gemäß „DAS“ CMR.
  • Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt und dem Bestreben um eine umgehende Zustellung ausgeführt.
  • Sollte es dennoch zu Verlust, Beschädigung von Gütern oder Lieferverzögerungen kommen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Mitarbeiter im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen der Artikel 17–28 CMR.
  • Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln besteht eine unbeschränkte Haftung.
  • Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Versicherung

  • Eine Erhöhung der Transportversicherung ist gegen einen Aufschlag von 0,5 % des Warenwertes (inkl. MwSt.) möglich.
  • Transportschäden sind uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Haftung

  • Wir übernehmen keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter Verpackung.

Mahn- und Inkassospesen

  • Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen (BGBl. 141/1996) sowie mindestens 12 % Verzugszinsen gilt als vereinbart.

Diverses

  • Bei Umzügen oder Überlandfahrten sowie für Stammkunden können Pauschalpreise vereinbart werden.
  • Kostenvoranschläge und Beratungsgespräche sind kostenlos und unverbindlich.
  • Verpackungsmaterial wird separat verrechnet.
  • Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Österreichischen Spediteur-Bedingungen, kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, in der jeweils gültigen Fassung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für Oberwart zuständige Gericht.

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